Fragen.
Verfällt meine Neuwagengarantie bei Ihnen?
Nein. Wir führen alle Wartungsarbeiten streng nach den Herstellervorgaben durch und verwenden Teile in Erstausrüsterqualität. Ihre Garantie bleibt gesetzlich vollumfänglich erhalten.
Wie läuft die Terminvereinbarung ab?
Wir bevorzugen schriftliche Anfragen über unser Kontaktformular. Dies ermöglicht uns eine ruhige und strukturierte Planung. Wir melden uns zeitnah telefonisch oder per E-Mail zur Bestätigung.
Bieten Sie die §57a Begutachtung an?
Ja, wir sind eine autorisierte Prüfstelle für das österreichische "Pickerl".
Reparieren Sie auch Elektrofahrzeuge?
Selbstverständlich. Unsere Techniker verfügen über die notwendigen Hochvolt-Zertifizierungen für die sichere Arbeit an modernen EV- und Hybrid-Modellen.